Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 entschieden. „ 27 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 23 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mit.
Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:
Lfd. Nr.
Partei (Langbezeichnung)
Partei (Kurzbezeichnung)
1
Christlich Demokratische Union Deutschlands
CDU
2
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPD
3
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
GRÜNE
4
DIE LINKE
DIE LINKE
5
Freie Demokratische Partei
FDP
6
Alternative für Deutschland
AfD
7
Piratenpartei Deutschland
PIRATEN
8
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
NPD
9
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Die PARTEI
10
FREIE WÄHLER
FREIE WÄHLER
11
Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
Volksabstimmung
12
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP
13
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
MLPD
14
Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
SGP
15
Allianz Deutscher Demokraten
keine Kurzbezeichnung
16
Bündnis Grundeinkommen
BGE
17
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
DiB
18
Deutsche Kommunistische Partei
DKP
19
Deutsche Mitte
DM
20
Partei der Humanisten
Die Humanisten
21
Partei für Gesundheitsforschung
Gesundheitsforschung
22
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Tierschutzpartei
23
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
V-Partei³
Der Landeswahlausschuss hat die Landesliste der AfD zugelassen. In zwei anonymen Eingaben an den Landeswahlleiter war auf Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung dieser Landesliste hingewiesen worden. Im Wesentlichen ging es dabei darum, dass in einer Sitzung des Kreisverbandes Recklinghausen am 23. Oktober 2016 bei der Wahl von Delegierten für die AfD-Landesversammlung drei Personen mitgestimmt haben, die noch keine Parteimitglieder waren. Zwei dieser Personen wurden selbst als Delegierte gewählt. An der Landesversammlung Anfang 2017, bei der die AfD-Landesliste aufgestellt wurde, hat eine der beiden Personen teilgenommen und dort abgestimmt. Die Stimme war bei der Aufstellung der AfD-Landesliste allerdings nicht ausschlaggebend. Der Landeswahlausschuss hat die Wahlrechtsverstöße und ihre feststellbaren Auswirkungen bewertet und entschieden, dass die Landesliste unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zulassungsfähig war.
Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss die Listen folgender vier Parteien bzw. politischer Vereinigungen, da die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren:
· Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
· DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
· Hier und jetzt – Die Zukunft (HJZ)
· Plattdüütsch Sassenland (PS)
Gegen ihre Nichtzulassung durch den nordrhein-westfälischen Landeswahlausschuss können die vier vorgenannten Parteien bzw. politischen Vereinigungen bis zum 31. Juli 2017 Beschwerde an den Bundeswahlausschuss einlegen. Dieser wird über etwaige Beschwerden am 3. August 2017 in Berlin abschließend entscheiden.
Ebenfalls am 3. August wird der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss nochmals zusammenkommen, falls gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse, die heute über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge beschließen, Beschwerden eingelegt werden. Die Sitzung findet um 14 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, Platz des Landtags 1, Sitzungssaal E1 D05 statt.
Die einzelnen Landeslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern der Parteien sind voraussichtlich ab dem 31. Juli 2017 im Internet-Angebot des Ministeriums des Innern des Landes NRW unter der Adresse www.wahlen.nrw abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen.