Köln (EB) – Ratsmitglieder haben kein unbeschränktes Recht, Flüchtlingsunterkünfte zu besuchen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute verkündetem Urteil entschieden und die auf den Besuch des „Paulusheim“ in Bonn-Endenich gerichtete Klage eines Ratsmitgliedes (Kläger) gegen den Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn (Beklagter) abgewiesen. (mehr …)