Köln (EB) – Die Klage eines Somaliers, dessen Vater 2012 bei einem Luftangriff der USA, mutmaßlich ausgeführt durch unbemannte Kampfdrohnen, ums Leben gekommen ist, ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beklagte) abgewiesen. (mehr…)