Köln (EB) -Die Axel Springer AG hat keinen Anspruch auf Einsicht in sämtliche Akten, die dem Bundesministerium der Verteidigung zu dem NSU-Terroristen Mitglied und früheren Soldaten Uwe Mundlos vorliegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln mit heute verkündetem Urteil. (mehr …)