Von Roland Appel
Wer das Glück hat, im Presseverteiler der Kölner Justiz zu sein, mußte sich heute vormittag voller Verblüffung die Augen reiben: “Amtsgericht Köln verurteilt Heranwachsenden wegen räuberischen Diebstahls zu 6 Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung”– so die Überschrift einer Pressemitteilung. Wer nun glaubte, dass im Folgenden von einem einschlägig polizeibekannten, bewaffeten Tankstellenräuber oder schlimmerem zu lesen sei, dem wurde stattdessen erläutert, dass es sich beim Verurteilten um den Ladendiebstahl eines 17-jährigen im Wert von EUR 1,99 handelte, dass der Dieb sich vom Mitarbeiter angesprochen, seiner Festnahme zu entziehen versuchte und es zu einer leichten Rangelei kam. Vorbestraft war er nicht. (mehr …)